Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Waldfilm – Foto- & Videoproduktion (B2B)

Stand: 2026

Waldfilm
Inhaber: Benjamin Wald
Puchheim Gasse 4
3860 Heidenreichstein, Österreich
E-Mail: office@waldfilm.at
Website: www.waldfilm.at

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen Waldfilm – Benjamin Wald (im Folgenden „Waldfilm“ oder „Auftragnehmer“) und seinen unternehmerischen Auftraggebern im Sinne des § 1 KSchG (B2B).

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

1.3 Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.4 Angebote von Waldfilm sind freibleibend und unverbindlich.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  1. Leistungen

2.1 Waldfilm erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:

  • Fotografie
  • Film- und Videoproduktion
  • Image- und Recruitingvideos
  • Social-Media-Content
  • Drohnenaufnahmen
  • Livestreaming
  • 360°-Touren & VR-Inhalte
  • Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Animation)
  • 3D-Visualisierung und verwandte Medienleistungen

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot, der Projektvereinbarung oder dem bestätigten Auftrag.

2.3 Waldfilm ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.

  1. Urheberrecht & Nutzungsrechte

3.1 Sämtliche von Waldfilm erstellten Werke (Fotos, Videos, Ton- und Bildmaterial, Grafiken etc.) unterliegen dem Urheberrecht (§§ 1 ff UrhG). Urheber bleibt stets Waldfilm, auch nach vollständiger Bezahlung.

3.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation (z. B. Website, Social Media, Präsentationen, Messen, Print, interne Nutzung).

3.3 Nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart:

  • Weitergabe an Dritte
  • Weiterlizenzierung oder Verkauf
  • Bearbeitung oder inhaltliche Veränderung
  • Nutzung durch verbundene Unternehmen, Agenturen oder Franchisebetriebe

3.4 Rohdaten (RAW-Fotos, unbearbeitetes Videomaterial, Projektdateien) bleiben Eigentum von Waldfilm und werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übergeben.

3.5 Nutzungsrechte gelten erst mit vollständiger Zahlung als eingeräumt.

  1. Eigenwerbung & Namensnennung

4.1 Waldfilm ist berechtigt, erstellte Werke zur Eigenwerbung (Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

4.2 Eine Urheberkennzeichnung („Foto/Video: Waldfilm – Benjamin Wald“) ist – soweit branchenüblich – erwünscht, jedoch nicht verpflichtend.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Freigaben, Genehmigungen, Ansprechpartner, Drehorte und Zugänge bereit.

5.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund mangelhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.3 Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen abgebildeter Personen sowie für Dreh- und Nutzungsrechte an Locations, Marken oder Objekten verantwortlich und hält Waldfilm diesbezüglich schad- und klaglos.

  1. Termine, Storno & Verschiebung

6.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.

6.2 Danach gelten folgende Stornokosten:

  • 13–8 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • ab 7 Tage vor Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

6.3 Bereits angefallene Fremd- oder Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Technikmieten, externe Dienstleister) werden in jedem Fall vollständig verrechnet.

6.4 Bei Terminverschiebungen bemüht sich Waldfilm um einen Ersatztermin, ein Anspruch darauf besteht nicht.

  1. Lieferung & Datenübergabe

7.1 Die Auswahl, Bearbeitung und Gestaltung der gelieferten Inhalte erfolgt durch Waldfilm.

7.2 Die Lieferung erfolgt digital (Download-Link, Cloud oder Datenträger).

7.3 Der Auftrag gilt mit Bereitstellung der Daten als erfüllt.

7.4 Eine langfristige Archivierung erfolgt ohne Verpflichtung und liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

  1. Leistung, Gewährleistung & Haftung

8.1 Waldfilm führt den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt aus und ist in der Art der Umsetzung – insbesondere Gestaltung, Technik und Mittelwahl – frei, sofern keine schriftlichen Vorgaben bestehen. Abweichungen von früheren Produktionen stellen keinen Mangel dar.

8.2 Für Mängel aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Anweisungen des Auftraggebers wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Waldfilm haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände außerhalb der Sphäre von Waldfilm (z. B. Wetter, Ausfälle von Personen, Reisebehinderungen, behördliche Einschränkungen).

8.4 Lieferungen und Datentransfers erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

8.5 Mängel sind im B2B-Verhältnis unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen, schriftlich zu rügen. Unterbleibt dies, gilt die Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

8.6 Waldfilm erfüllt Gewährleistungsansprüche nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung.

8.7 Für unerhebliche Mängel sowie Farbabweichungen bei Nachbestellungen wird nicht gehaftet.

8.8 Fixtermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Geringfügige Verzögerungen sind zu akzeptieren.

8.9 Nutzungsrechte umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken oder Musik, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

8.10 Bei technischen Defekten haftet Waldfilm nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf Materialkosten und eine kostenlose Wiederholung beschränkt, sofern möglich.

8.11 Schadenersatzansprüche verjähren 3 Monate ab Kenntnis, spätestens 10 Jahre nach Leistungserbringung.

8.12 Stundenaufträge werden nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch nach vereinbarter Mindestdauer, pro angefangener Stunde abgerechnet.

  1. Werklohn / Honorar

9.1 Mangels schriftlicher Vereinbarung gilt die Preisliste von Waldfilm, andernfalls ein angemessenes Honorar.

9.2 Das Honorar gebührt auch bei Nichtverwertung oder Entscheidungsänderung Dritter.

9.3 Alle Material- und Nebenkosten (Technik, Reisen, Modelle, externe Leistungen) sind gesondert zu bezahlen.

9.4 Stundensätze gelten pro angefangener Stunde.

9.5 Konzeptions- und Beratungsleistungen sind nicht im Aufnahmehonorar enthalten, sofern nicht vereinbart.

9.6 Bei Rücktritt durch den Auftraggeber gebührt Waldfilm das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen. Reservierter Aufwand ist zu vergüten.

9.7 Alle Honorare verstehen sich netto zzgl. USt.

9.8 Eine Aufrechnung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  1. Zahlung

10.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von 50 % zu leisten.

10.2 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

10.3 Bei Zahlungsverzug werden 8 % Verzugszinsen p. a. sowie € 10 Mahnspesen je Mahnstufe verrechnet.

  1. Datenschutz & Persönlichkeitsrechte

11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt DSGVO-konform.

11.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass abgebildete Personen informiert sind und ihre Zustimmung erteilt haben.

11.3 Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der Eigenwerbung verwendet.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen bedürfen der Schriftform.

12.2 Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist 3860 Heidenreichstein.

12.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest unberührt.